Fortbildung zur Sachkunde im Pflanzenschutz online
ONLINE
Für die meisten Sachkundigen im Pflanzenschutz beginnt der fünfte Dreijahreszeitraum am 01.01.2025 und endet am 31.12.2027.
In diesem Zeitraum muss eine Fortbildung zur Sachkunde im Pflanzenschutz besucht und nachgewiesen werden. Ob dieser Zeitraum auch für Sie gilt, können Sie der Rückseite Ihres Sachkundenachweises entnehmen. Steht dort beispielsweise bei „Beginn erster Fortbildungszeitraum“ das Datum 01.01.2013, so gilt oben genannter Zeitraum. Beginnt Ihr erster Fortbildungszeitraum laut Sachkundenachweis an einem anderen Datum, startet Ihr jeweiliger 3-jähriger Fortbildungszeitraum zu diesem Zeitpunkt.
Anmeldung bitte mit beigefügtem Anmeldeformular bei der BBV Geschäftsstelle Erkheim, E-Mail: Erkheim@BayerischerBauernVerband.de, Fax-Nr. 08336-81394-40.